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Statement zur Neuregelung zum Verteilungsschlüssel der LMU/TUM nach dem Physikum

Das Bayerische Wissenschaftsministerium hatte im vergangenen Jahr einen Änderungsauftrag zum aktuellen Verteilungsschlüssel zwischen LMU/TUM an unsere beiden Dekane gestellt. Die Maßgabe war die Verteilung zwischen LMU und TUM notenunabhängiger und damit für beide Universitäten gerechter zu gestalten.

Aufgrund der Kapazitäten der beiden Universitäten besteht ein Kontingent für Studienplätze nach dem Physikum von circa 60% an der LMU und 40% an der TUM. Da sich ungefähr jeweils die Hälfte der Studierenden für die LMU bzw. die TUM entscheiden, müssen ungefähr 10% der Studierenden rückverteilt werden. Im WiSe 21/22 betraf dies 51 Studierende, weshalb, da die Kapazitäten der TUM aktuell notenabhängig aufgefüllt werden, nur Studierende mit den Notenstufen 3,5 und 4,0 zurück an die LMU verteilt wurden.

Nach Informationen des Studiendekanats haben sich Studierende im WiSe 21/22 mit einem M1- Gesamtdurchschnitt von 2,5 als Wunschuniversität für die LMU und von 2,6 für die TUM entschieden. Durch die aktuelle, notenbasierte Rückverteilung wurde der Schnitt der an die LMU übernommen Studierenden auf 2,7 gesenkt, während er sich an der TUM auf 2,4 anhob. Das Wissenschaftsministerium fordert eine Änderung des Verteilungs-Modells, da die Universitäten Gelder erhalten, die vom Abschneiden ihrer Studierenden im M2 abhängig sind. Da die Physikumsnote ein entscheidender Prädiktor hierfür ist, soll der in Kapazitäten begründete Nachteil ausgeglichen werden.

Der Vorschlag, auf den sich die Dekane im November 2021 gemeinsam geeinigt haben, soll voraussichtlich zum WiSe 2022/23 in Kraft treten. Jede:r Student:in darf vor dem M1 eine Wunschuniversität angeben. Studierende mit den M1-Notenstufen 1,0 und 1,5 erhalten sicher einen Platz an ihrer Wunschuniversität. Im WiSe 21/22 waren dies 112 Studierende bzw. 19%. Studierende mit den M1- Notenstufen zwischen 2,0 und 4,0 werden zuerst nach Wunsch der LMU oder TUM zugeordnet. Sollte die Kapazität einer Universität überschritten werden, wird unter den Studierenden, die sich an dieser Universität mit einem M1-Schnitt zwischen 2,0 und 4,0 beworben haben, gelost. Der Überhang geht an die Universität mit freien Kapazitäten.

Die Diskussion um eine Änderung des Verteilungsverfahrens beschäftigt beide Fakultäten schon seit Jahren. So hat auch unsere Fachschaft bereits im Januar 2019 über andere Verfahrensmöglichkeiten diskutiert. Auf unseren Sitzungen sprach sich eine deutliche Mehrheit für eine Änderung des Verteilungsverfahren nach dem Physikum aus und bevorzugte dabei das Modell einer zufälligen Verteilung des „übervollen“ Topfs per Los. Die zufällige, notenunabhängige Umverteilung der Studierenden, deren Wunschuniversität überschrittene Kapazitäten hat, stellt aktuell unserer Meinung nach die fairste Lösung mit der größten Chancengleichheit dar. So würde für unsere Studierenden zum ohnehin bereits bestehenden Stress durch das Staatsexamen kein artifizieller, destruktiver Leistungsdruck durch die Kopplung der sicheren Übernahme an die Wunschuniversität durch Staatsexamensnote entstehen.

Ebenso kritisieren wir die Haltung, dass man sich ein Studium an der TUM “verdienen” müsse und dies durch deren Kapazität zu rechtfertigen sei.

Unsere Position wurde bereits im Januar 2019 an unser Dekanat und Studiendekanat, sowie die Fachschaft Humanmedizin der TUM weitergegeben und sollte als zusätzliche Diskussionsgrundlage der Entscheidung von den Dekanaten der LMU und TUM dienen.

Im Kontext auf den “Masterplan 2020”, der viele Änderungen der ärztlichen Approbationsordnung, also die Rechtsverordnung, nach der wir studieren und Staatsexamina schreiben, beinhaltet, wird das Thema des Verteilungsschlüssels von den Universitäten neu geregelt. In den aktuellen Gesetzesentwürfen wird das bestehende Y-Modell, das vorsieht, dass man bis zum Physikum an beiden Universitäten immatrikuliert ist und sich erst dann für eine dieser entscheidet, nicht berücksichtigt. Die aktuell noch nicht finalen Gesetzesänderungen sollen voraussichtlich 2025/26 in Kraft treten. Daher kann die aktuelle Neuerung des Verteilungsverfahrens als Übergangslösung betrachtet werden.

Wir unterstützen als Fachschaft-Medizin der LMU die aktuelle Einigung der Dekane als Kompromisslösung, die wir für einen guten Schritt zu mehr Chancengerechtigkeit bei der Universitätsauswahl nach dem Physikum halten.

 

Eure Fachschaft Humanmedizin der LMU

Bei weiteren Fragen könnt ihr euch an info@fachschaft-medizin.de wenden oder unter dem Semester zu einer unserer wöchentlichen Sitzungen (immer Donnerstag, 19 Uhr) kommen.