Urlaubstage während des praktischen Jahres sind nicht vorgesehen. Alle Abwesenheiten, egal ob Krankheit oder sonstige Abwesenheiten, werden als Fehltage angesehen.
Entsprechend der ÄAppO-Änderung vom 17.07.2012 können bis zu 30 Fehltage angerechnet werden, davon maximal 20 innerhalb eines Tertials, jedoch keine bei gesplitteten Tertialen. Es ist also nicht möglich, alle 30 Tage bis zum Ende aufzusparen.
Die Fehltage müssen mit der Klinik/dem Krankenhaus, in dem Sie zu dieser Zeit tätig sind, abgestimmt und genehmigt werden. D.h. die Entscheidung darüber, ob die beantragten Fehltage genehmigt werden, liegt bei der jeweiligen Einrichtung, bei der Sie Ihr PJ absolvieren.
Fehlzeitenregelung bei Teilzeitausbildung: Anzahl der Fehltage wird ggü. einer Vollzeitausbildung nicht erhöht, jedoch gilt ein Ausbildungstag mit planmäßigen 4 Stunden als 0,5 Fehltag, ein Ausbildungstag mit planmäßigen 6 Stunden als 0,75 Fehltag, ein Ausbildungstag mit planmäßig 8 Stunden als 1 Fehltag.
Fehlzeitengelung bei gesplitteten Tertialen? Bei gesplitteten Tertialen im Ausland dürfen keine Fehltage eingebracht werden. Bei einem gesplitteten Herzchirurgie/Chirurgie-Tertial werden Teilabschnitte, die kürzer als 8 Wochen sind, vom Prüfungsamt nicht anerkannt. Auch hier dürfen keine Fehltage enthalten sein.